Dachbeschichtung Dachreinigung Dachsanierung in Bayern und bundesweit mit RELIUS NanoTech
   
  Dachbeschichtungssysteme
  Photovoltaikanlagen
 

Wir sind mit unser Unternehmen seit kurzen auch erfolgreich in der Branchen Photovoltaik tätig. 

 

 
Verkabelung bis zum Wechselrichter.
Die Strings werden von uns an den von unseren Kunden gewünschten Ort gezogen. Sofern nötig, wird der gemauerte First durch einen Trockenfirst ersetzt,oder der Kunde wünscht eine Dachbeschichtung,Dachreinigung vor der Montage der Photovoltaik-Anlage. Wir erledigen diese Arbeiten selbst, Fremdfirmen kommen nicht zum Einsatz. Sie haben somit im Fall einer Reklamation nicht das Problem, mit mehreren Beteiligten sprechen zu müssen, wir sind Ihr Ansprechpartner.

 

Ganz besonders würden wir uns freuen, Sie auch demnächst zu unseren Kunden zählen zu dürfen. Wenn wir etwas für Sie tun können, dann kontaktieren Sie uns einfach.

 

 

Kopanic & Köhler

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg



Das Prinzip der Photovoltaik





1921 erhielt Albert Einstein den Nobelpreis für . . . – nein, nicht für die
Relativitätstheorie – sondern für den photoelektrischen Effekt. Dies war
die Grundlage für die Stromgewinnung durch Photovoltaik-Anlagen.
Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen
Strom. Die Stromerzeugung findet in den Solarzellen der Photovoltaik-
Module statt. Solarzellen bestehen aus verschiedenen
Halbleitermaterialien, meist aus Silicium. Die Zelle besteht aus zwei
Schichten: einer negativ und einer positiv dotierten Lage. Trifft das
Sonnenlicht auf die Solarzelle, wird eine physikalische Reaktion ausgelöst,
in deren Folge diese Gleichstrom erzeugt.


Die Installation im Haus

Da die meisten elektrischen Geräte genau wie das Elektrizitätsnetz mit
Wechselstrom arbeiten, ist eine Umwandlung von Gleich- in Wechsel -
strom notwendig. Diesen Prozess übernimmt ein Wechselrichter.
Der Einspeisezähler weist den eingespeisten Strom in das öffentliche
Stromnetz aus, der von den regionalen Energievertreibern vergütet wird.

DIE SICHERE MONTAGE

Alle Montageelemente bestehen aus nichtrostenden
Materialien, die Befestigungsmittel aus Edelstahl.
Je nach Dacheindeckung oder Montageuntergrund wird das
entsprechende Befestigungsmittel gewählt, welche die ent -
stehenden Kräfte sicher in die Dachkonstruktion ableitet.
Eine individuelle Planung durch den Fachmann garantiert die
optimale Ausnützung der Fläche und bein haltet eine fachkundige
Befestigung.
Klären Sie bereits in der Planungsphase die Eignung der
Unterkonstruktion und beachten Sie bauphysikalische Aspekte
(Tauwasseranfall bei der Durchdringung von Dämmschichten).


Blühende Zeiten für
erneuerbare Energien


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert 20 Jahre lange eine
Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh) vom jeweiligen
Energieversorgungs unternehmen – deutschlandweit, vertraglich gesichert und
unabhängig von den politischen Machtverhältnissen.
Über die KfW-Förderbank können zinsgünstige Kredite beantragt werden.
Weitere Informationen sind über Hausbanken oder direkt unter www.kfw.de
erhältlich. Daneben gibt es Landesprogramme und Einzelmaßnahmen von
regionalen Energieversorgern.

Photovoltaik-Checkliste
 
(Stand Dezember 2005)
 
In Kurzform interessante Informationen rund um den Bau einer Photovoltaikanlage.
 
Diese Berechnungen, Hinweise und überprüfbaren Punkte können einen Beitrag zur Entscheidungsfindung für den Bau einer PV-Anlage sowie die Kontrolle während bzw. nach dem Bau der Anlage leisten.
 
Die Liste wurde im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erstellt.

http://www.hessenenergie.de/Info-Bereiche/Photovoltaik/pvcheck.pdf


 

Bundesnetzagentur



Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

 

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.


 
   
 
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